Bäume und Hecken sind in der Regel geschützt. Dabei ist die Art, der Durchmesser und ihr Standort entscheidend. Auch die Jahreszeit spielt je nach baumpflegerischer Maßnahme eine Rolle. Gerne kümmern wir uns um die entsprechenden Genehmigungen für Sie. Möchten Sie sich vorab informieren, habe ich hier verschiedene Baumschutzsatzungen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie im Landkreis Harburg leben, ihr Wohnort weiter unten aber nicht vorkommen, hat ihre Gemeinde sehr wahrscheinlich keine Baumschutzsatzung. In diesem Fall ist der Landkreis zuständig.
• Hamburg
• Buchholz
• Lüneburg
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